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FAQ’s: Rund um das Thema Mehrfamilienhaus verkaufen
Der Ablauf einer Veräußerung ist hierbei so individuell wie die Objekte selbst, denn jedes Mehrfamilienhaus hat seine eigene Geschichte und seine speziellen Eigenarten.
– Grundrisse/Schnitte/Kubatur
– Wohnflächenberechnung
– Aktueller Grundbuchauszug
– Lageplan/Flurkarte
– Bauleistungsbeschreibung
– Baugenehmigung(en)
– Energieausweis
– Mietverträge
– Exposé oder Auflistung der wichtigsten Daten/Kennzahlen
– Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
– Gebäudeversicherungsschein
– Hausordnung
Wenn das zu veräußernde Mehrfamilienhaus bereits amtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, kommen noch folgende relevanten Unterlagen hinzu:
– Notariell beurkundete Teilungserklärung
– Aktuelle Grundbuchauszüge aller Einheiten
– Protokolle der Eigentümerversammlungen (letzte drei Jahre)
– Aktueller Wirtschaftsplan
Eigentümer werden bei energetischen Sanierungen mit großen Kostenblöcken und komplexen Baumaßnahmen konfrontiert. Für viele Eigentümer sind solche Sanierungen eine große Herausforderung und nur schwer realisierbar, sei es aus Kosten-, Zeit- oder Altersgründen.
Die Kosten für eine energetische Sanierung hängen stark vom Ist-Zustand des Gebäudes und den gewünschten baulichen Maßnahmen ab. Bei Altbauten kommen meist aus der Umbau- oder Sanierungshistorie des Gebäudes vorab Unbekannte Maßnahmen hinzu, wodurch die Kosten weiter steigen. Je nach gewünschter Energieeffizienzquote kann der Aufwand zudem stark schwanken, z.B. sind die Kosten für einen energetischen Standard KfW55 deutlich höher als für einen Standard KfW85. Im Durchschnitt kann von Kosten pro m2-Wohnfläche zwischen 500 – 1.000 € ausgegangen werden, wobei die Kosten je nach Komplexität und Umfang deutlich nach oben steigen können.
Eine Wärmepumpe ist derzeit für ca. 20.000 – 30.000€ zu haben. Ergänzend zu den Anschaffungskosten kommen noch Installationskosten hinzu. Ebenso kann der Bedarf zur Erneuerung der Leitungsführung oder der Heizkörper sein. Diese Begleitmaßnahmen müssen in der Planung unbedingt berücksichtigt werden.
Aufgrund der GEG-Vorgaben sind ab 2024 bestimmte Heizsysteme bei Neueinbau vorgegeben, insbesondere die Hybridheizungen als Lösung einer effizienten Gasbrennwertheizung mit 65% erneuerbaren Energien oder die Wärmepumpe. Aber auch die Pelletheizung oder ein Blockheizkraftwerk kommt in Frage. Da Gebäude sehr individuell sind, ist es ratsam ein Heizungsfachbetrieb für den Einbau einer neuen Heizung hinzuzuziehen.
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